Leistung 08

Arbeitnehmer­erfindungen

Beratung zum effizienten, rechtssicheren Umgang mit Diensterfindungen. Gestaltung und Unterstützung Ihrer Prozesse zur Bewertung und angemessenen Vergütung – damit Erfinderinnen und Erfinder motiviert bleiben und Ihr Unternehmen die Rechte sicher erwirbt.

Leistungsumfang

Was ich für Sie tue

  1. Meldung und Inanspruchnahme

    Klare Abläufe von der Erfindungsmeldung bis zur Inanspruchnahme – mit sicherem Umgang mit den gesetzlichen Fristen.

  2. Bewertung und Vergütung

    Nachvollziehbare Berechnung der Erfindervergütung auf Grundlage der Vergütungsrichtlinien.

  3. Prozesse und Modelle

    Richtlinien, Formulare und Vergütungsmodelle, etwa Pauschal- oder Anreizsysteme, die zu Ihrem Unternehmen passen.

  4. Klärung von Streitfällen

    Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten mit Erfinderinnen und Erfindern – bis hin zum Verfahren vor der Schiedsstelle beim DPMA.

Meine Einschätzung

Gute Prozesse sparen Zeit und Konflikte.

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist formal, aber beherrschbar. Mit klaren Abläufen wird es vom Risiko zum Motivationsinstrument für Ihre Entwicklung.

Kontakt

Orientierung mit YAK–IP.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was Sie brauchen. Termine nach Vereinbarung – in meiner Kanzlei in Bremen oder bei Ihnen vor Ort.